- Schonung Ihrer Liquidität
Sie investieren ohne eigenes Kapital einzusetzen, finanzielle Reserven anzugreifen oder Kreditlinien zu belasten. Das verbessert Ihre Liquidität.
Achtung: Sollten Sie einen Leasingvertrag mit Ihrer Hausbank eingehen, gilt dies nicht, da üblicherweise das Leasingvolumen von Ihrer Kreditlinie offen oder stillschweigend abgezogen wird.
- Ertragskongruenter Aufwand ("pay as you earn Prinzip")
Statt aus früheren Erträgen die Leasingrate zu zahlen, finanziert sich im Idealfall bei gewerblichen Kunden das Leasingobjekt aus dem Ertrag der Nutzung selbst.
- Kalkulationssicherheit
Die Leasingraten sind über die Vertragslaufzeit, auch bei steigenden Zinsen, unveränderbar. Dies gewährleistet Kostentransparenz und Planungssicherheit.
- Steuerspareffekt
Bei gewerblichen Kunden wird der Leasinggegenstand nicht aktiviert (Bilanzneutralität). Anstelle von Abschreibungen werden Betriebsausgaben in Höhe der Leasingrate verbucht.
So kann es für ein ertragsstarkes Unternehmen mit hoher Steuerbelastung empfehlenswert sein, durch kurze Laufzeiten auf hohe Leasingraten zu kommen. Der Teil der Leasingrate, der den AfA-Anteil übersteigt, kann so größtenteils aus ersparter Steuer finanziert werden (Steuerspareffekt). Ferner fehlen beim Leasing investitionsbezogene Steuern (Gewerbeertrag- und Gewerbekapitalsteuer, Vermögenssteuer).
- Größere Flexibilität in Bezug auf Produktzyklen
Beim Leasing können Sie, wenn gewünscht, immer ein aktuelles Leasingobjekt nutzen, indem Sie eine entsprechende Laufzeit wählen.
- Kosten entsprechen dem Nutzen
Beim Leasing besteht sowohl für private als auch gewerbliche Kunden die Möglichkeit, einen Restwert, d.h. einen nach Ablauf des Leasingvertrages realistisch zu erzielenden Preis für das Leasingobjekt, in die Ratenkalkulation einzubeziehen. Die Folge daraus sind niedrigere Raten als bei der Finanzierung. Sie zahlen somit nur die reine Nutzung des Leasingobjekts.